Bekanntgabe des Wahlergebnisses gemäß § 22 Abs. 1 KGWO
Das Wahlergebnis ist den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern bis spätestens 17.Mai 2015 im Gottesdienst und auf andere geeignete Weise bekannt zu machen.
Der Kirchenvorstand der Evang. Kreuzgemeinde Frankfurt am Main- Preungesheim hat in seiner Sitzung vom 11.05.2015 folgendes Wahlergebnis festgestellt.
Gewählt sind: (alphabetische Reihenfolge ohne Angabe der Stimmenverhältnisses)
Name Conrad |
Vorname Christa |
Gad | Anneliese |
Hermannek | Thomas |
Jansen | Anna-Lena |
Kujath | Karsten |
Litzenbauer-Kötsch | Maik |
Raab | Marie-Luise |
Richter-Slomian | Renate |
Schmidt | Ursula |
Begründete Einsprüche gegen das Wahlergebnis können von jedem wahlberechtigten Gemeindemitglied bis spätestens
25. Mai 2015 schriftlich beim Kirchenvorstand erhoben werden.
Der Einspruch kann nur auf Mängel der Aufstellung des Wahlvorschlags oder des Wahlverfahrens oder auf Einwendung gegen die Wählbarkeit einer gewählten Kandidatin oder eines gewählten Kandidaten oder einer oder eines gewählten Jugenddelegierten gestützt werden.
Frankfurt am Main Preungesheim, den 17. Mai 2015